AGB für den Hotelaufnahmevertrag
Logierhaus Austernfischer, Logierhaus am Rathaus, Logierhaus am Denkmal, Logierhaus Rosa-Lena unter der Firmierung Logierhaus Norderney GmbH, sowie das Logierhaus Birkenhof als Kooperationspartner der Büter-Pilz GbR im nachfolgenden Text „Hotel“ genannt.
Stand: 01.01.2025
Eine vom Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Gast, Mieter, Veranstalter) veranlasste und vom Hotel angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den Hotelaufnahmevertrag (einheitliche Bezeichnung für Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag).
Der Hotelaufnahmevertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), abgesehen von der Haftung für eingebrachte Sachen, nicht besonders geregelter, so genannter typengemischter Vertrag. Er beinhaltet Elemente des Dienst-, Werk- und Kaufvertragsrechts. In seinem Kern ist der Hotelaufnahmevertrag ein Mietvertrag.
Hotelaufnahmeverträge sind, wie alle übrigen Verträge des bürgerlichen Rechts, von beiden Vertragspartnern einzuhalten.
INHALTSVERZEICHNIS
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (AGBH)
1 GELTUNGSBEREICH
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER
LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
7 Besondere Bestimmungen / Hausregeln
8 HAFTUNG DES HOTELS
9 ACHLUSSBESTIMMUNGEN MUSTERVEREINBARUNG FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Ab-satz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG; DATENERFASSUNG
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
2.3 Das Hotel erhebt zur Erfüllung des Beherbergungsvertrages und zur gesetzeskonformen Rechnungstellung personenbezogene Daten und verarbeitet diese unter Berücksichtigung der DSGVO
2.4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dem Hotel alle für die
Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung erforderlichen Informationen zur
Verfügung zu stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Name, Adresse und
Aufenthaltsdauer, gemäß den Anforderungen des deutschen Umsatzsteuergesetzes
(UStG) und anderer relevanter gesetzlicher Bestimmungen. Der Kunde erklärt sich bereit auf Verlangen des Hotels die Richtigkeit seine Angaben durch Vorlegen eines amtlichen Lichtbilddokumentes nachzuweisen.
2.5.Verweigert der Kunde die Angabe der geforderten erforderlichen Daten bereitzustellen, ist das Hotel nicht verpflichtet, eine Rechnung auszustellen, die den
steuerrechtlichen Vorgaben entspricht. In diesem Fall behält sich das Hotel das Recht
vor, die Dienstleistung abzubrechen oder eine reduzierte Rechnung auszustellen, die
möglicherweise nicht alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
2.6 Sollte der durch Verschulden des Kunden die Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung gemäß den steuerlichen Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes nicht möglich sein, ist das Hotel berechtigt, den Gesamtbetrag der Rechnung ohne Umsatzsteuer (brutto)
zu berechnen. Der Kunde trägt alle etwaigen rechtlichen und steuerlichen Folgen
dieser Entscheidung.
2.7. Das Hotel übernimmt keine Haftung für etwaige steuerliche oder rechtliche Konsequenzen, die sich aus der unvollständigen oder nicht erfolgten Bereitstellung der erforderlichen Informationen durch den Kunden ergeben. Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die aufgrund der Nichtbereitstellung dieser Daten entstehen könnten
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Dabei werden die Zimmer vorrangig im gebuchten Haus zugeteilt, wobei das Hotel ausdrücklich berechtigt ist mindestens gleichwertige Zimmer auch in einem anderen Haus zur Verfügung zu stellen, sollte es aus Unternehmenssicht notwendig sein. Dies wird dem Gast spätestens bei check in mitgeteilt
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht welche vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.4 Für Gruppenreservierungen ab einer Anzahl von 3 Zimmereinheiten verlängert sich die Stornierungsfrist gegenüber den Individualbuchungen. Die gültigen Fristen werden individuell zwischen den Vertragspartner vereinbart.
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Tagespreises) in Rechnung stellen, ab 16:30 Uhr 100% vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 Besondere Bestimmungen / Hausregel
7.1 Die Hotelrezeption ist täglich bis 18:00 Uhr. Nach diesem Zeitpunkt, ist ein Hotelmitarbeiter für Notfälle per Notfallhandy erreichbar. Eine missbräuchliche Kontaktaufnahme, zum Beispiel auf Grund von Desorientierung wegen übermäßigem Alkoholkonsum, oder aus sonstigem Eigenverschulden seitens des Gastes, wird vor 22:00 Uhr mit 50.00 Euro und nach 22:00 Uhr mit 100.00 Euro pro Vorkommnis in Rechnung gestellt.
7.2 Alle Häuser sind Nichtraucherbereiche und das Rauchen ist im gesamten Hotelareal nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist das Hotel berechtigt eine erhöhte Endreinigungspauschale in Höhe von 250.00 Euro zu berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
7.3 Alle Hotelzimmer, Apartments und Ferienwohnungen sind mit Brandmeldern ausgestattet. Diese sind aus Gründen des Brandschutzes mit der Brandmeldeanlage verbunden. Jegliche Manipulation an Brandschutzrelevanter Infrastruktur wird zur Anzeige gebracht und mit mind. 500.00 Euro berechnet. Ggf. darüber hinaus entstehende Reparaturkosten werden in voller Höhe an den Verursacher weitergegeben. Bei Auslösen eines Feuerwehreinsatzes werden die Einsatzkosten weiterbelastet.
7.4 Mit der Anmietung eines Hotelzimmers erwirbt der Gast das Recht das Zimmerinventar in zu nutzen, Einen pfleglicher Umgang damit ist Vertragsbestandteil. Zudem ist es untersagt Zimmermöbel auf eventuell vorhandene Terrassen oder französische Balkone der Zimmer zur stellen. Am Inventar entstandene Schäden stellen wir mit dem Anschaffungswert des Inventarteils oder den anfallenden Reparaturkosten in Rechnung.
7.5 Unter Bezug auf das Hausreicht, steht es dem Hotel frei, einem Gast den Zugang zum Hotel zu verweigern oder einen Gast des Hauses zu verweisen, wenn dieser sich bei Ankunft oder währen des Aufenthalts bedrohlich, ausfallend oder anderweitig inakzeptabel verhält.
7.6 Die Mitnahme von Tieren ist in unseren Häusern nicht gestattet. Davon ausgenommen sind nur amtlich anerkannte Assistenztiere, deren Status bei Reservierung vorzuweisen ist und für deren Mitnahme eine erhöhte Endreinigungspauschale in Höhe von 250.00 € pro Aufenthalt erhoben wird.
8 HAFTUNG DES HOTELS
8.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes, wo vorhanden. Sofern vom Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800.00 EURO oder sonstige Kostenbarkeiten mit einem Wert von mehr als 3500.00 EURO einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
8.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Simplified Summary
AGB – Hotelaufnahmevertrag 1. Geltungsbereich Diese AGB gelten für alle Verträge, bei denen ein Kunde ein Zimmer in einem Hotel bucht. Sie umfassen auch alle weiteren Leistungen, die das Hotel dem Kunden bietet. 2. Vertragsschluss und -partner Der Vertrag kommt zustande, wenn das Hotel die Buchung des Kunden akzeptiert. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren nach einem Jahr, außer bei groben Fehlern des Hotels. 3. Leistungen und Preise Das Hotel stellt die gebuchten Zimmer bereit und berechnet die vereinbarten Preise. Diese beinhalten alle aktuellen Steuern, aber nicht lokale Abgaben wie die Kurtaxe. Der Kunde muss auch für zusätzliche Leistungen zahlen, die von Dritten über das Hotel gebucht wurden. 4. Rücktritt des Kunden Der Kunde kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn dies vereinbart wurde. Andernfalls muss er den vollen Preis zahlen, auch wenn er das Zimmer nicht nutzt. Für Gruppenbuchungen gelten längere Fristen. 5. Rücktritt des Hotels Das Hotel kann den Vertrag auch beenden, wenn es die Bedingungen nicht erfüllen kann oder wenn der Kunde falsche Angaben macht. Das Hotel muss dann nicht für einen Schaden aufkommen. 6. Zimmerbereitstellung und Rückgabe Zimmer sind ab 16:00 Uhr verfügbar und müssen am Abreisetag bis 11:00 Uhr geräumt werden. Bei späterer Rückgabe kann das Hotel zusätzliche Gebühren berechnen. 7. Hausregeln Das Hotel ist rauchfrei. Bei Verstoß wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben. Tiere sind nicht erlaubt, außer Assistenztiere (gegen Gebühr). Der Kunde muss mit dem Zimmerinventar pfleglich umgehen. Schäden werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 8. Haftung des Hotels Das Hotel haftet für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und bei groben Fehlern. Es übernimmt keine Haftung für Schäden an persönlichen Gegenständen, es sei denn, der Kunde nutzt den Safe. 9. Schlussbestimmungen Änderungen an den AGB müssen schriftlich erfolgen. Bei rechtlichen Streitigkeiten ist der Gerichtsstand der Standort des Hotels. Es gilt deutsches Recht.